Dein Unternehmen schreibt einen Newsletter, publiziert einen Blog oder veröffentlicht auf Social Media Tipps für Laien, in denen rechtliche Themen behandelt werden? Dann halte dich wenigstens an diese drei Regeln:
1. Einfachheit – beantworte Grundsatzfragen
Ja, du bist der Profi. Und wahrscheinlich setzt du dich mit der Materie schon seit Jahren auseinander. Du kennst sämtliche Gesetzesartikel in deinem Fachbereich auswendig und bei den meisten dazu kannst du auch die Haltung des Basler Kommentars im Schlaf herunterbeten.
Wenn du für Laien schreibst, wirf die typische Juristen-Schreibe aber bitte über Bord. Wenn deine Leserinnen und Leser verstehen – richtig verstehen, nicht nur im Sinne von die einzelnen Wörter gerade noch so in ihrem Sinn erfassen – sollen, was du schreibst, dann brich dein Wissen herunter. Fang bei Adam und Eva an. Erschlage sie nicht mit unseren typischen Lieblingswörtern – den Substantiven. Sag’s einfach. Das heisst nicht, dass du Abstriche beim Inhalt machen sollst. Aber erklär deiner Leserschaft das Thema so, dass sie es versteht. Und nicht noch einen einstündigen Termin bei dir benötigt, um ihre Fragen beantwortet zu bekommen.
Deshalb:
Behandle eine einzige, allenfalls zwei, drei zusammenhängende Fragen, aber keinen ganzen Themenkomplex und schon gar keine «Lehrdiskussion». Dann kannst du auch in die nötige Tiefe und das Basiswissen dazu darlegen.
2. Klarheit – halte es einfach mit der Sprache
Auch Klarheit ist ein Aspekt der Einfachheit. Oder besser gesagt: einfache Sprache sorgt für besseres Verständnis, deinem Leser, deiner Leserin ist «klar», was du ihr sagen willst. Das ist nicht so schwierig, aber es braucht etwas Aufmerksamkeit während des Schreibens – und ein Bewusstsein für die Problemfelder:
- Vermeide Fachkauderwelsch, wo es nicht zwingend nötig ist – für Laien zu schreiben ist etwas ganz anderes als eine Klageantwort zu verfassen
- Sag wie’s ist und erwähne nicht alle BGE dazu. Du schreibst keine wissenschaftliche Arbeit und brauchst nicht jeden Satz zu belegen.
- Keine ellenlangen, verschachtelten Sätze, sondern kurze Sätze, die Spass machen beim Lesen.
- Schreib aktiv – es muss ja wirklich nicht immer die Substantivierung sein, auch wenn wir Juristen das oftmals so gewohnt sind.
Beispiel:
«Ist der Anwendungsbereich eröffnet, kommen die Regeln des FZA wie insbesondere der Nichtdiskriminierungsgrundsatz zur Anwendung, was für den Ausgang eines Rechtsstreits entscheidend sein kann.»
Für Laien hätte ich das umgeschrieben (wenn ich ehrlich bin, hätte ich das auch für ein sachverständiges Publikum anders formuliert): «Ist das FZA anwendbar, kommen dessen Regeln zum Zug. Dazu gehört auch der Nichtdiskrimnierungsgrundsatz. Dieser kann entscheidend dafür sein, wie ein Rechtsstreit ausgeht.»
Bei zu vielen Substantiven – also Nomen –, die erst noch mit verschachtelten, langen Sätzen kombiniert werden, weiss auch das Fachpublikum am Ende des Satzes kaum noch, wie dieser begonnen hat. Schöne Sätze sind toll. Aber sie müssen sich auch flüssig lesen – und sollten beim Leser, bei der Leserin kein «Gnuusch im Fadechästli» hinterlassen. Ein Dutzend Bälle zu jonglieren, fällt jedermann schwer – wie soll man das erst im Gehirn hinbekommen.
3. Textgestaltung – mach es locker
Der Jurist kennt’s ja kaum anders: hauchdünnes, durchscheinendes Papier, von oben bis unten in kleinster Schrift und engem Schriftschnitt bedruckt, die Rückseite schimmert durch. Besonders «amächelig» ist so ein Text bestimmt nicht – und ehrlicherweise würden wir vermutlich kaum zum Spass einen Basler Kommentar (ja, der war gemeint) als Ferienlektüre mitnehmen.
Sorge dafür, das deine Leserschaft deinen Text gern liest. Der Inhalt kann noch so richtig und vollbepackt mit wertvollen Infos sein – sich durch eine Bleiwüste zu quälen, ist anstrengend. Der Leser will Antworten, aber ohne sich abzumühen. Drum gestalten deinen Text entsprechend, etwa:
- indem du ihn in vernünftige Absätze einteilst,
- sinnvolle Überschriften zur Strukturierung verwendest,
- mal eine Aufzählung einfügst, statt Voraussetzungen aneinanderzureihen im blossen Text,
- vielleicht findest du eine nette Ilustration,
- hast Inhalte, die sich in einer Tabelle darstellen lassen.
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